Ohne Gremien geht es nicht.
Die hauptamtliche Vorständin ist bei dem Trägerverein angestellt und ist die
rechtliche Vertretung des Vereins nach außen. Sie übernimmt die Bereiche Personal,
Finanzen, Haus und Hof, Elternarbeit und Geschäftsführung. Die Vorständin arbeitet
eng mit der Leitung und den Mitarbeiterinnen der Einrichtung zusammen und trägt so
zur Koordination und Transparenz der Aufgaben der Einrichtung bei.
Der Vorständin ist ein Aufsichtsrat beigestellt, welcher in der Mitgliederversammlung
von den Eltern gewählt wird. Er besteht aus fünf Eltern. Der Aufsichtsrat wählt eine/n
Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n, welche mit der Vorständin
vertrauensvoll zusammenarbeiten. Der Aufsichtsrat vertritt den Verein gegenüber
dem hauptamtlichen Vorstand, er überwacht und berät den HaVo.
Aber wer steckt dahinter? Das sind die Mitglieder des Aufsichtsrates.
Der Elternbeirat ist das Bindeglied zwischen den Eltern und den Erzieherinnen, sowie
dem Verein als Träger. Gemeinsam werden die Interessen der Eltern und Kinder in
einem konstruktiven Dialog mit dem Team, der Leitung und der Vorständin erörtert.
In einem vertrauensvollen Verhältnis wird der Elternbeirat bei allen wesentlichen
Fragen der Einrichtung angehört oder mit einbezogen. Der Elternrat wird aus
mindestens zwei gewählten Vertreterinnen oder Vertretern der Eltern gebildet. Der
Elternbeirat wählt eine/n Vorsitzende/n und eine Stellvertretung, welche die Themen
des Beirates gegenüber der Leitung vorträgt. Es finden regelmäßige Treffen mit der
Leitung, der Stellvertretung und der Vorständin statt, um sich auszutauschen,
Belange des Kindergartens zu thematisieren und Aktionen zu planen. Eine
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat ist für das Team des HEV-
Kindergartens von großer Bedeutung.